Steuern, Gebühren und Beiträge

Abwasser:

Herstellungsbeitrag

 

Geschossfläche 12,00 €/m²
Grundstücksfläche 0,87 €/m²

Abwasser (Einleitungsgebühr)

2,80 €/m³

Abwasserabgabe für Kleineinleiter (pro Einwohner)

17,90 €/Jahr

 

Wasser:

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heimberggruppe

Herstellungsbeitrag

 

a) Grundstücksfläche 1,64 €/m² + 7 % MwSt
b) Geschossfläche 6,94 €/m² + 7 % MwSt.
Verbrauchsgebühr

1,65 €/m³ + 7 % MwSt.

  

Zweckverband zur Wassersorgung der Spindeltalgruppe

Herstellungsbeitrag

 

a) Grundstücksfläche 1,00 €/m² + 7 % MwSt
b) Geschoßfläche 2,90 €/m² + 7 % MwSt
Verbrauchsgebühr

1,25 €/m³ + 7 % MwSt

  

 Friedhofsgebühren:

Einzelgrabstätte

15 Jahre/300,00 €

zzgl. 100,00 € wenn ein Streifenfundament 

im neuen Friedhofsteil vorhanden ist

Familiengrabstätte

20 Jahre/600,00 €

zzgl. 180,00 € wenn ein Streifenfundament 

im neuen Friedhofsteil vorhanden ist

Urnengrabstätte

15 Jahre/300,00 €

zzgl. 100,00 € wenn ein Streifenfundament 

im neuen Friedhofsteil vorhanden ist

Leichenhausbenutzungsgebühr

40,00 €

  

Hebesätze:

Grundsteuer

 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 %
für bebaute und unbebaute Grundstücke (B) 320 %

Gewerbesteuer

350 %

  

Hundesteuer:

Hundesteuer

für jeden Hund 35,00 €/Jahr

    

Gebühren für die Kindertagesstätten pro Monat:

 

Die Gebühren für das Mittagessen sind aus dem jeweiligen Elternmerkblatt zu entnehmen.

 

 

Kindergarten-
kinder

Schulkinder
(Hort / 5-Tage-Woche)

Krippenkinder

1 – 2 Std.

 

50,00 €

 

2 – 3 Std.

 

70,00 €

120,00 €

3 – 4 Std.

 

90,00 €

145,00 €

4 – 5 Std.

105,00 €

110,00 €

170,00 €

5 – 6 Std.

115,00 €

130,00 €

195,00 €

6 – 7 Std.

125,00 €

150,00 €

220,00 €

7 – 8 Std.

135,00 €

170,00 €

235,00 €

8 – 9 Std.

145,00 €

190,00 €

250,00 €

> 9 Std.

155,00 €

210,00 €

265,00 €

 

 

Ermäßigungen:          
2. Kind: 25 % (zweitältestes Kind, das den Kindergarten, den Hort oder die Kinderkrippe besucht)
3. Kind: 50 % (drittältestes Kind, das den Kindergarten, den Hort oder die Kinderkrippe besucht)

4. Kind: 75 % (viertältestes Kind, das den Kindergarten, den Hort oder die Kinderkrippe besucht)

5. Kind: 100 % (fünftältestes Kind, das den Kindergarten, den Hort oder die Kinderkrippe besucht)

 

Betreuung in den Ferien:

 

 

Wenn in den Ferienzeiten erhöhte Buchungszeiten benötigt werden, wird zur Bestimmung des Buchungszeitfaktors der Durchschnitt aller Ferienbuchungen ermittelt. Die Abrechnung der Ferienbuchungen erfolgt dann im höheren Buchungsfaktor. Dieser findet für einen Monat Anwendung, wenn für mindestens 15 Betriebstage höher gebucht wird, für zwei Monate, wenn mindestens 30 Betriebstage höher gebucht werden und für drei Monate, wenn mindestens 45 Betriebstage erhöht gebucht wurde.

 

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