Der Markt Rennertshofen beantragt die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem neuen Baugebiet Rennertshofen-Nord über ein Regenrückhaltebecken in einen Entwässerungsgraben. Um die hydraulische Leistungsfähigkeit des Vorfluters zu erhalten, werden entsprechende Rückhaltemaßnahmen ergriffen.
Der Plan für das Vorhaben liegt in der Zeit
vom 05. Juli 2016 bis einschließlich 05. August 2016
im Rathaus, Marktstraße 18, 86643 Rennertshofen, Zi.-Nr. 1 (Bauamt)
während der allgemeinen Dienststunden
Montag | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsicht aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (19. August 2016) schriftlich oder zur Niederschrift beim
Markt Rennertshofen, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen
oder beim
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau, Zimmer 277
Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen (anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen) bei den in der Bekanntmachung bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, keinen Erörterungstermin durchzuführen, wenn keine Einwendungen von Beteiligten erhoben wurden bzw. wenn ein Beteiligter Einwendungen erhoben hat und nicht innerhalb der Einwendungsfrist mitteilt, dass er auf die Durchführung eines Erörterungstermins besteht.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass
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die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
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die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Wenn ein Erörterungstermin angesetzt wird, wird er mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (http://www.neuburg-schrobenhausen.de/index.php?id=8322,98).