Entwässerungseinrichtung des Marktes Rennertshofen Rückwirkungsbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Rennertshofen vom 20. Oktober 2005 (geändert mit Satzung vom 18. Dezember 2012) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-EWS) werden zum 01. Juni 2017 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze gegenüber den derzeit geltenden Beitragssätzen führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im kommenden Jahr (2018) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01. Juni 2017 erfolgen müssen.

 

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitragssätze sowie einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

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