Der Marktgemeinderat Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 01. August 2017 beschlossen, im OT Rohrbach den Bebauungsplan Nr. 18 a für ein neues allgemeines Wohngebiet mit insgesamt 6 Bauparzellen gemäß § 13 b BauGB aufzustellen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 280/1 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 278/1, 280 und 304 der Gemarkung Rohrbach.
Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
24. August 2017 bis 25. September 2017
im Rathaus, Bauamt (Zimmer-Nr. 1), Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
zu informieren.
Während der Auslegefrist können Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.